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Sie schließen einen Vertrag ab, der unter Umständen erst in vielen
Jahren zur Ausführung kommt. Deshalb versteht es sich von selbst,
dass Sie nach der Sicherheit fragen.
- Die Auswahl des richtigen Bestattungsinstituts ist bereits ein
erster wesentlicher Schritt. Achten Sie darauf, dass Sie einen
Partner auswählen, der eine ausreichend lange Erfahrung besitzt,
einen seriösen Ruf hat und unabhängig ist.
- Wie sicher ist Ihr angelegtes Geld, wenn Sie keine Versicherung
abschließen? Die Treuhandregelung gewährleistet, dass der
Betrag erst ausbezahlt wird, wenn es für die Durchführung der
Bestattung erforderlich ist. Weder das Bestattungsinstitut noch
Angehörige haben ein Zugriffsrecht.
- Wie sicher ist es, dass die Leistung im Sterbefall vom Vertrags-
partner, dem Bestattungsinsititut, erbracht wird?
Der Vorsorgevertrag ist in rechtlichem Sinne ein Werkvertrag, der
beide Vertragspartner zur Leistungserbringung verpflichtet. Dies
gilt auch wenn das Bestattungsinstitut verkauft oder von einem
Nachfolger übernommen wird.
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die Beschwerden oder Reklamationen außergerichtlich durch Sachverständige klären lässt.
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